Ihme-Zentrum: Alter Wein in neuen Schläuchen

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Am 01.11.16 fand eine so genannte große Eigentümerversammlung, also sowohl der Gewerbe- wie der Wohnungseigentümer, statt.

Auf der Tagesordnung standen mehrere Beschlussanträge, die für die nähere und weitere Zukunft des Ihme-Zentrums (IZH) von Interesse, wenn nicht sogar von Bedeutung waren.

Nach den Berichten von Verwaltung und Verwaltungsbeirat – beide bestätigten sich gegenseitig eine gute Zusammenarbeit, was man von der mit dem Großeigentümer Projekt Steglitzer Kreisel GmbH (PSK) nicht sagen könne – war ein weiterer Punkt ein Bericht des Gewerbes. Ebengenau eines Vertreters der PSK, der allerdings nur am Rande auf die Kritik einging.

Vielmehr wiederholte er in weiten Teilen die Aussagen der Vergangenheit, meinte, dass man von den gut 55.000 qm Gewerbefläche bestenfalls 15-20.000 wieder mit solchem belegen wolle und den Rest für studentisches und seniorengerechtes Wohnen bereitstelle. Offenbar ohne zu bedenken, dass für Wohnflächen andere Kostentragungsschlüssel zur Anwendung kämen, als für Gewerbefläche und es fraglich ist, wie mit geringeren Einkünften der vom Gewerbe zu tragende Unterhalt des IZH von jährlich rund 3 Millionen Euro dann erwirtschaftet werden sollte. Von einem Überschuss für einen Abgleich der Kosten der Baumaßnahme oder einem Gewinn ganz zu schweigen. Alles in allem konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dort jemand ins kalte Wasser geworfen wurde, der kaum wusste, was er sagt. Nach einer Einarbeitungszeit von drei Monaten auch nachvollziehbar. Dass nach seinem Vortrag mehr Fragen offen blieben, als Antworten gegeben wurde, ist ebenfalls nicht verwunderlich.

Nun kam der erste inhaltliche Punkt. Zwar noch nichts zur Beschlussfassung, aber der aktuellen politischen Diskussion geschuldet. Denn vor geraumer Zeit hatte die Fraktion der „Grünen“ im Bezirksrat Linden-Limmer die Idee angestoßen, mittels Prüfauftrag zu erkunden, ob das IZH zum städtebaulichen Sanierungsgebiet erklärt werden könnte. Vorrangige Ziele sollten die Entflechtung der Eigentumsverhältnisse im Basementbereich und eine Aufteilung des oberirdischen Bereiches des IZH in drei Abschnitte sein, die durch offene Durchwegungen im Bereich der Einfahrt zu den Stadtwerken und der Ida-Ahrenhold-Brücke realisiert würden. Der Antrag fand eine Mehrheit im Bezirksrat und wurde an die Stadtverwaltung weitergegeben. Von dort erhielt man eine Absage für diese Pläne.

Aus gutem Grund. Nicht nur, dass etwaige Fördergelder, die ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein wären, durch die Gesamtheit der Eigentümer, also auch der Wohnungseigentümer, in einer gewissen Zeit nach Abschluss der Maßnahme zurückzuzahlen wären und somit die Wohnungseigentümer für die Sanierung des Gewerbes bzw. der dem Gewerbe als Kostenträger zuzurechnenden Gemeinschaftsflächen zur Kasse gebeten würden. Nein, auch während der Laufzeit der Sanierungssatzung wäre die Verpflichtung zu zusätzlichen Einholungen von Erlaubnissen für den Verkauf oder sogar die Vermietung von Flächen im Sanierungsgebiet möglich. Das schließt somit auch  Wohnungseigentum mit ein. Eine angestrebte Entflechtung der Eigentumsverhältnisse ließe sich damit ohnehin nicht realisieren. Dies geht, wie von mir schon mehrfach betont, nur mit einer einvernehmlichen Änderung der Teilungserklärung durch alle Eigentümer im IZH.

Mit dem nächsten Tagesordnungspunkt stand die erste Beschlussfassung des Tages an. Es ging darum, dass die Wohnungseigentümer über die Berechtigung zur Klage auf bis zu 50 Millionen Euro abstimmen, um die Wiederherstellung der im Rahmen der bislang nicht abgeschlossenen Revitalisierung abgerissenen Gemeinschaftsflächen in die Wege leiten zu können. Dieser Antrag fand eine Mehrheit und wird demnächst mittels Klage umgesetzt werden. Die Ermächtigung dazu wurde mittels eines weiteren Beschlusses an eine Eigentümerin gegeben, die von den Wohnungseigentümern von allen Kosten der Klage freigestellt wird. Eine mehr als überflüssige Diskussion ergab sich vor der Abstimmung aus der Frage, welche Kosten entstünden. Abgesehen davon, dass diese Frage schon bei einer Beschlussfassung aus dem Jahre 2006 hätte gestellt werden können, die die Grundlage für die anstehende Klage sein soll, ist klar geworden, dass nicht die volle Summe zur Klage ansteht, sondern lediglich maximal eine Million, eben um die Verfahrenskosten niedrig zu halten. Die sowieso nur entstehen, wenn das Verfahren nicht zu Gunsten der Wohnungseigentümer ausgeht. Es entfielen auf jede Wohnung ca. 10 Euro.

Beim nächsten Beschlussantrag war der Großeigentümer stimmberechtigt. Es ging um einen Antrag, der zwar von allen Eigentümern zu beschließen wäre, aber ausschließlich die Gewerbeeigentümer dazu verpflichtet hätte, eine Sonderumlage von ebenfalls 50 Millionen Euro zu leisten und beim Verwalter zu hinterlegen. Von diesem Geld sollten Maßnahmen des laufenden Unterhalts innerhalb der dem Gewerbe als Kostenträger zuzurechnenden Flächen durchgeführt werden. Dieser Antrag wurde mit der überwältigenden Mehrheit der Gewerbestimmen abgelehnt und markierte nach der substanzlosen Vorstellung des PSK-Vertreters den zweiten Tiefpunkt der Veranstaltung. Denn schließlich ist von einem Gesamtinvestitionsvolumen von weit über 150 Millionen Euro die Rede. Geld, für das die PSK nach eigener Aussage auch gut sei.

Es machte sich erste Unruhe im Publikum bemerkbar.

Der folgende Beschlussantrag sollte mittels einer Sonderumlage die im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Carlyle-Gesellschaften im IZH ausgefallenen Instandhaltungsrücklagen im Bereich Gewerbe von 1,6 Millionen Euro ausgleichen. Auch dieser Antrag wurde mit der Gewerbemehrheit abgelehnt.

Die Unruhe im Saal wurde größer. Nicht einmal dieses Geld will der als Investor bezeichnete Großeigentümer aufbringen?

Beim anschließenden Beschlussantrag ging es um gute 450.000 Euro, die die Instandhaltungsrücklage IZH-Gesamt jährlich ansteigen sollte. Davon entfielen auf die PSK rund 400.000 Euro. Aus diesen Geldern würden Maßnahme der  Sanierung der Dächer finanziert werden. Als auch dieser Antrag mit der Mehrheit des Gewerbes abgelehnt wurde, war das Fass übergelaufen. Der Sprecher des Verwaltungsbeirates Bereich Wohnen, Herr Oppermann, machte seinem Ärger Luft und stellte öffentlich in Zweifel, dass von der PSK irgendeine Art des finanziellen Engagements über das Notwendigste hinaus zu erwarten sei. Dieser Meinung schließe ich mich an.

Denn auch, dass die PSK später am Abend einer arg abgeschmolzenen Beschlussfassung zum Thema Fassadenkonzept entlang der Blumenauer Straße zustimmte, ist nur als Placebo zu bewerten. Denn mit den beschlossenen Leistungselementen gibt man gerade einmal rund 70.000 Euro frei, um die Planungen bis zur Stellung eines Bauantrags vorzubereiten. Noch nicht ein Stein würde bewegt, nicht eine Lücke geschlossen. Vielfacher Meinung nach hatte diese Zustimmung von Seiten der PSK nur ein Ziel: Bei anstehenden Gesprächen mit der Stadt Hannover dieser sagen zu können, dass man doch etwas tue und ihr den Schwarzen Peter zuschieben will, wenn sie ihre Ankündigung wahrmacht und die Verträge über die angemieteten Büroräume im IZH zum Jahresende kündigt, um Ende 2017 spätestens auszuziehen.

Das alles hat nicht wirklich dazu beigetragen, die ohnehin nur schwachen Hoffnungen auf ein baldiges Ende der Baustellenromantik aufrecht zu erhalten. Da aber solange die Stadt Hannover als Gewerbeeigentümer erhalten bleibt nicht mal ein Ende mit Schrecken für die Wohnungseigentümer droht, wäre das weitere Verbleiben der PSK im Starrezustand eher ein Schrecken ohne Ende. Ob sich die PSK ein solches Verhalten tatsächlich erlauben kann, wo sie doch mittels ihrer schon getätigten weiteren Käufe in Hannover zu einem längerfristigen Spieler am hannoverschen Markt werden möchte, muss sie selbst entscheiden.

Die PSK braucht ein erfolgreiches Ihme-Zentrum nötiger, als das Ihme-Zentrum die PSK. Das weiß das Ihme-Zentrum und wird sich nicht auf Dinge einlassen, die es nicht will.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Ganskow

Sprecher EG 24.5 im IZH

Sprecher BLIZ

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