Bedingt durch die Veröffentlichungen in NP und HAZ und auf den diversen Internetseiten des Vereins Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum und Experiment Ihme-Zentrum, sehe ich mich veranlasst folgende Stellungnahme abzugeben.
Innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ist die Zweckbestimmung von Raumeinheiten in der Teilungserklärung geregelt. Damit soll verhindert werden, dass Raumeinheiten entgegen ihrer Zweckbestimmung zweckbestimmungswidrig genutzt werden. Dieser Regelungsinhalt der Teilungserklärung soll Konflikte innerhalb einer Eigentümergemeinschaft ausschließen, die zwangsläufig auftreten, sofern Raumeigentümer ihre Raumeinheiten zweckbestimmungswidrig nutzen.
Man bedenke nur, das enorme Konfliktpotential wenn z. B. in einer Wohnanlage eine Wohnung als Tanzschule für Stepptänzer genutzt würde oder in einer Ladeneinheit, die ausschließlich für den Einzelhandel gedacht ist, nun eine Schlosserei ihren Betrieb aufnimmt.
Die von der Ihmeplatz-7E-GmbH erworbenen Raumeinheiten wurden bisher zweckbestimmungskonform als Büroeinheiten genutzt. Die weitere Nutzung dieser Raumeinheiten als Büroflächen steht somit im Einklang mit der geltenden Teilungserklärung. Die Ihmeplatz-7E-GmbH hat diese Raumeinheiten an den Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum vermietet. Nach eigenen Angaben nutzt der Verein diese Raumeinheiten als Versammlungsraum für Vereinsmitglieder sowie für Konzerte, Ausstellungen und diverse weitere kulturelle und nicht kulturelle Veranstaltungen. Ferner werden die betreffenden Raumeinheiten für Feierlichkeiten gegen Entgelt an Dritte weitervermietet. Die Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum selbst gibt hier die Besucherzahlen mit insgesamt jährlich ca. 6.000 bis 8.000 Personen an.
Somit liegt entsprechend der geltenden Teilungserklärung eine bestimmungswidrige Nutzung der Raumeinheiten vor.
Erst durch die Veröffentlichung der Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum hat die Verwalterin Kenntnis von Art und Umfang der zweckbestimmungswidrigen Nutzung der betreffenden Raumeinheiten erlangt. Im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung und entsprechend des Verwaltervertrages ist die Verwalterin gehalten, die Regelungen der Teilungserklärung zu beachten, zu befolgen und durchzusetzen. Kommt die Verwalterin dieser Verpflichtung nicht nach, so begeht sie eine Pflichtverletzung, die nicht unerhebliche Konsequenzen für die Verwalterin nach sich zieht.
Somit ist die Verwalterin ihrer Verpflichtung in dieser Angelegenheit nachgekommen und hat im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung den Anwalt der Gemeinschaft beauftragt, die Raumeigentümerin Ihmeplatz-7E-GmbH über die Sach- und Rechtslage in Kenntnis zu setzen.
Die Ihmeplatz-7E-GmbH hat in der Liegenschaft Ihme-Zentrum Hannover mehrere Raumeinheiten erworben. Die Ihmeplatz-7E-GmbH ist somit Mitglied des teilrechtsfähigen Verbandes der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft und hat sich mit dem Erwerb der Raumeinheiten ausdrücklich zur Einhaltung der Teilungserklärung verpflichtet. Die Ihmeplatz-7E-GmbH kann daher nicht nach Gutdünken und in Gutsherrenmanier für sich gewisse Regelungsinhalte der Teilungserklärung ausschließen, wie in diesem Fall die Zweckbestimmung von Raumeinheiten.
Herr Mönninghoff, einer der Geschäftsführer der Ihmeplatz-7E-GmbH, nimmt für sich in Anspruch, bestandskräftige Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover für gegenstandslos zu erklären und fühlt sich auch nicht an einen beschlossenen und gültigen Wirtschaftsplan gebunden, in dem für jeden Raumeigentümer die Höhe des zu zahlenden Hausgeldes festgelegt ist. Vom Amtsgericht Hannover wurde die Ihmeplatz-7E-GmbH verurteilt, das ausstehende Hausgeld an die Eigentümergemeinschaft zu zahlen.
Die Ihmeplatz-7E-GmbH hat es versäumt, sich vor dem Erwerb der Raumeinheiten über die Zweckbestimmung der betreffenden Raumeinheiten zu informieren.
Die Ihmeplatz-7E-GmbH, das Experiment Ihme-Zentrum sowie der Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum sind eng miteinander verknüpft. Für einen Außenstehenden ist kaum ersichtlich, welcher der hier maßgeblich handelnden Personen nun Stellung für den Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum, das Experiment Ihme-Zentrum oder die Ihmeplatz-7E-GmbH bezieht. Ebenso verhält es sich mit den Internetseiten, auf denen die drei Protagonisten ihre Mitteilungen oder Erklärungen der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Mit einer unvollständigen, bzw. verzerrten Sachverhaltsdarstellung möchten die hier federführend handelnden Personen erreichen, dass der Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum in der Öffentlichkeit als bedauernswertes Opfer wahrgenommen wird. Dem öffentlich gemachten Vorwurf, dass Verwalter und Verwaltungsbeirat Wohnen die Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum hier schikanieren bzw. gängeln, muss entschieden widersprochen werden. Bereits in der Vergangenheit hat die Eigentümergemeinschaft den Verwalter ermächtigt, gegen die zweckbestimmungswidrige gewerbliche Nutzung von Wohnungseigentum außergerichtlich bzw. gerichtlich vorzugehen. Ich verweise hier auf die Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft aus den Jahren 2004 und 2005.
Verwalterin und Verwaltungsbeirat Wohnen kommen auch hier lediglich ihrer Verpflichtung entsprechend der Teilungserklärung und des Wohnungseigentumsgesetzes nach.
Zunächst hatte ich als Verfasser dieser Stellungnahme den Verein sowie seine Vorstellungen und Ideen als positive Entwicklung für das Ihme-Zentrum Hannover wahrgenommen. Im Laufe der Zeit und mit den Erfahrungen, die ich mit der Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum bzw. mit den hier maßgeblich handelnden Personen gemacht hatte, musste ich den zunächst positiv gewonnen Eindruck leider revidieren.
Der Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum beabsichtigt, nicht nur die baulichen sondern auch die gesellschaftlichen Strukturen innerhalb der Liegenschaft Ihme-Zentrum Hannover zu verändern. Der Verein hält seine Vorstellungen von einem zukünftigen Ihme-Zentrum für die einzig Richtigen und gegebenenfalls muss man die Raumeigentümer im Ihme-Zentrum zu ihrem „Glück“ zwingen.
Das Recht der Eigentümer, selbst über ihr Eigentum zu entscheiden und in einer Eigentümerversammlung auf demokratischem Weg die Willensbildung der Eigentümer zu manifestieren, wird von der Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum nicht in Erwägung gezogen.
In einer Gesprächsrunde am 14.09.2017, an der die Vereinsmitglieder Herr Mönninghoff, Herr Runge, Herr Fahrenhorst und Herr Alexander sowie Herr Jaskulski, die Verwaltungsbeiräte Wohnen Frau Mercuri und ich, die Sprecherin Frau Zogall, die Sprecherin Frau Obenhaus, die Sprecher Herr Klingner und Herr Liehr, teilgenommen hatten, hatte ich die beteiligten Vereinsmitglieder aufgefordert, ihre Ideen und Vorstellungen bezüglich des Umbaus und der Revitalisierung des Ihme-Zentrums als Beschlussanträge zu formulieren und diese der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Stellvertretend für den Verein hatte Herr Mönninghoff dieses Procedere ausdrücklich abgelehnt. So wird ein demokratischer Vorgang entdemokratisiert, in dem man den Eigentümern die Entscheidungshoheit entzieht, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, dass die eigenen Beschlussanträge abgelehnt werden. So hält man sich die Möglichkeiten offen, die eigenen Vorstellungen unter Ausschluss der Eigentümergemeinschaft durchzusetzen.
Weiterhin zieht der Verein in Erwägung, die Eigentumsverhältnisse im Ihme-Zentrum zu verändern. Das bedeutet, auf die eine oder andere Weise Raumeigentümer zu enteignen.
Die Handlungsweise der Zukunftswerkstatt ist allenfalls geeignet, innerhalb der Eigentümergemeinschaft für Unfrieden und Unsicherheit zu sorgen. So wird versucht, eine Eigentümergemeinschaft zu destabilisieren, die über Jahre zusammengewachsen ist und sich ihrer Rechte und Stärken bewusst ist.
Kritiker, die die Vorgehensweise des Vereins nicht gutheißen, sind potentielle Gegner, die es zu bekämpfen gilt. Nicht nur der Investor wird angegriffen und in Frage gestellt, sondern auch Verwalter und Verwaltungsbeirat, also jene demokratisch gewählten Organe der Eigentümergemeinschaft, die sich für den Erhalt der Liegenschaft Ihme-Zentrum Hannover einsetzen und die Interessen und Rechte der Eigentümer vertreten, um Schaden von der Liegenschaft und den Eigentümern abzuwenden.
Hannover, 08.01.2018
Jürgen Oppermann
(VBR Vorsitzender)
Ihmepassage 10
30449 Hannover
Bei den Internetseiten kann schnell Klärung geschaffen werden: nur http://www.ihmezentrum.info ist eine Website des Vereins, auf Facebook ist es „Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum“. Alle anderen Seiten, insbesondere ihmezentrum.org oder experimentihmezentrum.wordpress.com sowie die Facebook-Gruppe „Das Ihme-Zentrum“, sind unabhängig, deren Inhalt und Diskussionsstil entspricht nicht notwendigerweise den Ansichten der Zukunftswerkstatt. Wenn unklar ist, welche Ansicht die Zukunftswerkstatt zu einem bestimmten Thema vertritt, kann man anfragen per E-Mail.
Das Recht der Eigentümer, über ihr Eigentum zu entscheiden, wird vom Verein nicht bezweifelt. Das schließt natürlich nicht aus, dass auch mal Ideen und Lösungsansätze diskutiert werden, die anders lauten als die bisherige Haltung der Eigentümer. Der Verein bekennt sich zur Demokratie, d.h. Entscheidungen werden durch Mehrheiten gefällt, und der Verein muss daher versuchen, für seine Ideen solche Mehrheiten zu erreichen. Die Suche nach Mehrheiten engt aber die Diskussionsmöglichkeiten nicht ein: welche Lösung am Ende mehrheitsfähig ist, entscheidet sich oft erst sehr spät.
Ich habe gehört, dass in einigen (nicht-Zukunftswerkstatt) Diskussionsforen vereins-kritische Beiträge gelöscht wurden oder Personen von der Diskussion ausgeschlossen wurden. Das entspricht nicht meinen Vorstellungen von gegenseitigem Miteinander! Die Facebook-Gruppe des Vereins ist meines Wissens nicht betroffen.
Eine große Frage für die Zukunft des Ihme-Zentrums ist, wie es mit der Revitalisierung weiter geht. Es dürfe klar sein, dass das nicht ohne Veränderungen geht, und auch der Betrieb des Vereins bringt bereits kleine Veränderungen. Nach meiner persönlichen Einschätzung erreichen die noch kein juristisch relevantes Level. Und im Vergleich mit den Veränderungen, die uns bei einer ernsthaften Revitalisierung bevorstehen, sind das Peanuts.