Ich nehme Bezug auf die Artikel in der NP sowie der HAZ vom 19. und 20. März 2018 betreffend die Veranstaltung des Vereins Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum vom 17.03.2018 zum Thema „Intown – Investor oder Spekulant“.
Zu dieser Veranstaltung mit anschließender Podiumsdiskussion hatte der Verein betroffene Mieter aus dem Hannibal 2 in Dortmund, den betroffenen Gebäudekomplexen in Schwerin sowie einen Vertreter des Mietervereins Dortmund und den Berliner Stadtsoziologen Andrej Holm eingeladen, die zum angesetzten Thema ausführten.
Bei dem Hannibal 2 in Dortmund und den Wohnanlagen in Schwerin handelt es sich um Immobilien, die sich im Alleinbesitz der Firma Intown befinden, während es sich bei der Liegenschaft Ihme-Zentrum Hannover um eine Eigentümergemeinschaft handelt, in der jeder Raumeigentümer gleichgestelltes Mitglied des teilrechtsfähigen Verbandes der Eigentümergemeinschaft ist. Für jeden Raumeigentümer greifen hier die Regelungen und Verpflichtungen der Teilungserklärung und des Wohnungseigentumsgesetzes. Teilungserklärung und Wohnungseigentumsgesetz sind also jenes Regularium, das dem Verwalter und den übrigen Raumeigentümern die Möglichkeit bieten, die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, gegebenenfalls gerichtlich oder außergerichtlich einzufordern. Insofern sind die für die betroffenen Menschen in Dortmund und Schwerin äußerst bedauerliche Gegebenheiten nicht vergleichbar mit dem Konstrukt einer Eigentümergemeinschaft, in der es nicht nur einen sondern eine Vielzahl von Eigentümern gibt, die gemeinschaftlich Entscheidungen herbeiführen, die die Liegenschaft betreffen.
Es lässt sich nur vermuten, mit welcher Intention der Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum die Veranstaltung zum Thema „Intown – Investor oder Spekulant“ hier im Ihme-Zentrum durchgeführt hat. Geht es dem Verein darum, in der Öffentlichkeit ein äußerst negatives Bild von der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH (Intown) zu zeichnen, um einen Rückzug des Mehrheitseigentümers aus dem Ihme-Zentrum zu provozieren? Die Folge wäre, dass die Liegenschaft in jenen lethargischen Zustand zurückverfallen würde, so wie wir ihn in dem Zeitraum zwischen 2009 bis 2015 erleben mussten. Diese dann provozierte negative Perspektive für das Ihme-Zentrum wäre ein bewusst konstruierter Zustand, der Dritten die Möglichkeit eröffnen würde, das Ihme-Zentrum nach seinen Vorstellungen nicht nur baulich zu gestalten, sondern auch bezüglich der Eigentümerstruktur eine Veränderung vorzunehmen. Rein hypothetisch ist dann nicht nur der Umbau und die Revitalisierung des Ihme-Zentrums das Ziel, sondern auch eine eventuelle Eigentumsübernahme.
In direktem Kontext steht hierzu die Veröffentlichung des Vereins Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum vom 27.12.2017 (PDF Dokument: Eigentum und Recht). Diese Ausführungen sollten jeden Eigentümer in höchstem Maße sensibilisieren, denn hier wird eine Zukunft für das Ihme-Zentrum unter Ausschluss der Eigentümer vorgezeichnet. Inwieweit die LHH in die Planungen des Vereins dezernatsübergreifend involviert ist, ohne Einbeziehung von Verwalter und Verwaltungsbeirat, bedarf einer Erläuterung der verantwortlich handelnden Mitarbeiter der LHH.
Fakt ist, dass wir mit der Projekt Ihme-Zentrum Hannover GmbH einen Miteigentümer haben, der nach eigenen Aussagen gewillt ist, in die Zukunft des Ihme-Zentrums zu investieren.
In den letzten Wochen haben Verwalter und Verwaltungsbeirat mit dem Mehrheitseigentümer Gespräche geführt, in denen der Mehrheitseigentümer zum Ausdruck gebracht hat, dass er sich notwendigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die für den Fortbestand des Ihme-Zentrums unabdingbar sind, nicht verschließen wird. Entsprechende Beschlussanträge werden der Eigentümergemeinschaft in der nächsten großen Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach 18 Jahren, in denen die Eigentümer bezüglich des Umbaus und der Revitalisierung viele Enttäuschungen hinnehmen mussten, besteht nun die berechtigte Hoffnung, dass der erste Schritt in die richtige Richtung getan wird.
Jürgen Oppermann
(VBR-Vorsitzender)