Stellungnahme zum Mietvertrag zwischen der LHH und der Projekt IZ Hannover GmbH

Stellungnahme zum Mietvertrag zwischen der LHH und der Projekt IZ Hannover GmbH - Stellungnahme zum Mietvertrag zwischen der LHH und der Projekt IZ Hannover GmbH

Die Projekt IZ Hannover GmbH (Intown) hat mit der Landeshauptstadt Hannover einen Mietvertrag über ca. 23.500 m² zu einem Mietzins von ca. 2.730 000,00 € und einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Diesem Mietvertrag hat der Ausschuss des OB am 12.04.2018 zugestimmt.

In unterschiedlichen Medien brachten Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zum Ausdruck und kommentierten entsprechend differenziert den Abschluss des Mietvertrages.

Anfang der siebziger Jahre entstand auf dem größten zusammenhängendem Fundament Europas (ca. 50.000 m²) das Ihme-Zentrum mit einer gesamten Nutzfläche von 243.500 m². Davon entfallen 203.500 m² auf den Bereich des Teileigentums (Gewerbe) und 40.000 m² auf die 806 Wohnungen.

Die LHH war als Eigentümerin stets präsent im Ihme-Zentrum und gehörte bis ca. zum Jahr 2000 neben Banken und den Stadtwerken zu den bedeutendsten und einflussreichsten Eigentümern.

Für jeden Eigentümer besteht die Verpflichtung zur Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums. Dieser Verpflichtung sind die Gewerbeeigentümer, zu denen die Stadtwerke und die Landeshauptstadt gehörten, nicht nachgekommen, so dass es bis Mitte der neunziger Jahre bereits einen Investitionsstau von ca. 70 Mio. DM gegeben hatte. Mit dem Verkauf ihrer Immobilien an den Dipl. Kaufmann Engel haben sich auch Stadtwerke und LHH ihrer Verantwortung zur Instandhaltung und Instandsetzung des Eigentums entzogen. Durch den Verkauf an nur noch einen Investor, der damit zum Mehrheitseigentümer wurde, war die Diversität innerhalb der Gruppe der Gewerbeeigentümer nicht mehr gegeben. Ein differenziertes Meinungsbild als Grundlage für demokratische Entscheidungen, die die Zukunft des Ihme-Zentrums bestimmen, ging somit ebenfalls verloren. Eine Majorisierung der übrigen Raumeigentümer durch einen Mehrheitseigentümer sowie sie in der Vergangenheit mehrfach versucht wurde, sehe ich bei der Projekt IZ Hannover GmbH nicht mehr gegeben. Auch aufgrund der hier geschilderten Historie ist ein Verbleib der LHH als bedeutender Mieter in der Liegenschaft zu begrüßen.

Im Mietvertrag wurde u. a. vereinbart, dass das Mietobjekt umfassend saniert wird und ebenfalls ein adäquates Umfeld geschaffen wird. Sind diese Auflagen erfüllt, so ist der vereinbarte Mietzins in Höhe von 2,73 Mio. € per anno für eine Fläche von ca. 23.500 m² durchaus angemessen. Ferner hat die LHH eine Option weitere Flächen anzumieten, um ihre Präsenz in der Liegenschaft zu erweitern.  Die außerordentlich gute Verkehrsanbindung sowie ausreichende Parkflächen und die zentrale Lage sprechen ebenfalls für das Ihme-Zentrum.

Mit dem Erwerb der Raumeinheiten der insolventen Carlyle Firmen ist die Projekt IZ Hannover GmbH Mitglied des teilrechtsfähigen Verbandes der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum geworden und hat zum Ausdruck gebracht, dass sie die Teilungserklärung anerkennt und sich bei ihren geplanten Umbau- und Revitalisierungsmaßnahmen in den Grenzen der Teilungserklärung bewegt.

Der nunmehr mit der LHH abgeschlossene Mietvertrag ist der erste bedeutende Schritt auf einem langen Weg hin zu einer erfolgreichen Revitalisierung des Ihme-Zentrums. Mit dem Abschluss des Mietvertrages hat die LHH zum Ausdruck gebracht, dass sie auf den Standort Ihme-Zentrum setzt und in der Projekt IZ Hannover GmbH einen verlässlichen Partner sieht.

Die Behauptung, dass durch den Abschluss des Mietvertrages lediglich das Wohnungseigentum mit ca. 55 Mio. € subventioniert wird, ist nicht haltbar. In der für das Ihme-Zentrum geltenden Teilungserklärung ist ein Haftungsausschluss zwischen Wohn- und Gewerbeeigentum festgelegt. Das heißt, dass bei Bewirtschaftungskostenausfällen im Bereich des Gewerbeeigentums ausschließlich die übrigen Gewerbeeigentümer haften. Das Gleiche gilt für Bewirtschaftungskostenausfälle im Wohnungseigentum; hier haften ausschließlich die übrigen Wohnungseigentümer. Werden Sonderumlagen für erforderliche Instandhaltungs- und Instandsetzungs- oder Baumaßnahmen beschlossen, die nach geltendem Kostentragungsschlüssel umgelegt werden, so kommt die festgelegte Haftungstrennung ebenfalls zum Tragen.

Bei der Insolvenz der fünf ehemals im Ihme-Zentrum ansässigen Carlyle Firmen im Februar 2009 und der dadurch bedingten Bewirtschaftungskostenausfälle im Gewerbeeigentum hafteten daher ausschließlich die übrigen Gewerbeeigentümer für die gesamten Zahlungsausfälle. Aufgrund der in der Teilungserklärung festgelegten Haftungstrennung zwischen Wohn- und Teileigentum ist ein Geldfluss (Subventionierung) vom Gewerbe zum Wohneigentum ausgeschlossen und somit ist jene Behauptung widerlegt, dass der von der LHH zu zahlende Mietzins der Subventionierung des Wohneigentums dient.

Auch der Einwand dahingehend, dass letztlich der Steuerzahler für alles geradestehen muss, kann nicht aufrechterhalten werden. Die Insolvenz einer Wohnungs-eigentümergemeinschaft, so wie die Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum, ist nicht möglich. Lediglich einzelne Eigentümer können insolvent werden. Ist das der Fall, so kommt ebenfalls die Haftungstrennung zum Tragen und sämtliche Kosten der Liegenschaft werden auf die verbleibenden Raumeigentümer verteilt.

Ebenso widerlegt werden kann die Behauptung des Herrn Constantin Alexander (Experiment Ihme-Zentrum) dahingehend, dass durch den Abschluss des Mietvertrages der derzeitig bestehende Zustand des Ihme-Zentrums subventioniert wird. Erst wenn die im Mietvertrag festgelegten Bedingungen durch die Projekt IZ Hannover GmbH erfüllt werden, entfaltet der Mietvertrag seine Wirksamkeit. In Fall der Nichterfüllung der im Mietvertrag festgelegten Auflagen hat sich die LHH ein Sonderkündigungsrecht vorbehalten. Herr Alexander deutet also unterschwellig an, dass sofern die Projekt IZ Hannover GmbH erst einmal den Mietvertrag „in der Tasche hat“, es zu einem Stillstand bei der weiteren Entwicklung des Ihme-Zentrums kommt.

Seit fast zehn Jahren gibt es endlich Anzeichen für eine positive Entwicklung des Ihme-Zentrums. Dazu gehört nicht nur der Mietvertrag mit der LHH, sondern die Sanierung des Ihmeuferweges, der Erhalt der Gebäudevielschutzversicherung, die begonnene Sanierung von Rohrleitungen, Balkonen und Fassaden im Wohneigentum und weitere Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung im Ihme-Zentrum, die in der nächsten großen Eigentümerversammlung beschlossen werden. Diese guten Nachrichten für die Bewohner des Ihme-Zentrums werden vom Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum und vom Experiment Ihme-Zentrum nicht einmal erwähnt. Für den Verein Zukunftswerkstatt und das Experiment Ihme-Zentrum scheint im Fokus zu stehen „nur schlechte Nachrichten sind gute Nachrichten“! Man versucht auf diese Weise der Öffentlichkeit zu suggerieren, dass ausschließlich der Verein Zukunftswerkstatt und das Experiment Ihme-Zentrum in der Lage sind, mit ihren Vorstellungen, Ideen und Visionen das Ihme-Zentrum nachhaltig zu beleben. Die derzeitige positive Entwicklung steht jedoch diesen Bestrebungen des Vereins Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum entgegen, der nun befürchten muss, in die Bedeutungslosigkeit abzugleiten. Auch der Begriff „Nachhaltigkeit“ wird vom Verein geradezu inflationär verwandt. Doch wie definiert man „Nachhaltigkeit“? Der Verein Zukunftswerkstatt sowie das Experiment Ihme-Zentrum definieren „Nachhaltigkeit“ sicherlich anders als ein Investor, der nachhaltig eine Rendite erzielen möchte oder die Wohnungseigentümer, deren Verständnis von Nachhaltigkeit geprägt ist durch den Erhalt ihres Raumeigentums.

Subventionen sind nichts Anrüchiges und in unserer heutigen Zeit allgegenwärtig. Der Verein Zukunftswerkstatt erhält selbst von der Stadt Zuschüsse – also Subventionen. Für ein geplantes soziokulturelles Zentrum, das der Verein Zukunftswerkstatt im Ihme-Zentrum betreiben will, verlangt der Verein von der LHH – also vom Steuerzahler – Subventionen in nicht unbeträchtlicher Höhe. Bei einer Fläche von 1.000 m² für ein solches Zentrum erwartet die Zukunftswerkstatt von der Stadt 20.000,00 € per anno. Sollte das soziokulturelle Zentrum eine Fläche von 4.000 m² haben, erwartet der Verein Zukunftswerkstatt einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € per anno sowie eine einmalige Zahlung von 200.000,00 € aus den Fördermitteln des Bundes, die die LHH als Fördermittel für die Durchwegung des Ihme-Zentrums beantragt hat (siehe Zwischenbericht Genossenschaftsinitiative des Herrn Mönninghoff, Stand 30.03.2018).

Die Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum möchte außerdem, dass die Firma Intown ihr die Flächen für das soziokulturelle Zentrum möglichst unentgeltlich überlässt. Der Verein Zukunftswerkstatt erwartet also „Geschenke“ von jenem Investor, an dem sie bisher „kein gutes Haar“ gelassen hat und das stets in der Öffentlichkeit „nachhaltig“ zum Ausdruck gebracht hat.

Der Verein Zukunftswerkstatt Ihme-Zentrum „umgarnt“ die Spitzen der LHH, insbesondere den Herrn Oberbürgermeister (den Herr Mönninghoff für einen unsäglichen neuen Oberbürgermeister hält) um für sich und seine Zwecke Subventionen in nicht unbeträchtlicher Höhe zu generieren.

Auszug aus dem Jahresbrief des Herrn Mönninghoff vom 17.12.2017:

„…………………………………………

Ein Blick über den Tellerrand hinaus:

Hannover: Eigentlich kann ich stolz sein, denn soeben wurde Hannover von einer repräsentativen Jury zur nachhaltigsten Großstadt Deutschlands gewählt und in der Laudatio kommen viele Projekte vor, die ich angestoßen bzw. begleitet habe. Doch die Kommunalpolitik wird mir durch eine schlafmützige Grünen-Ratsfraktion und einen              unsäglichen neuen Oberbürgermeister vergällt. Kollegen aus der Stadtverwaltung beglückwünschen mich, dass ich gerade rechtzeitig in Pension gegangen bin.“

Kunst und Kultur gehören zum Leben und sollten auch ihren Platz in einem neuen Ihme-Zentrum haben. Dem Verein Zukunftswerkstatt geht es um viel mehr als nur um Kunst und Kultur, nämlich um die Umgestaltung des Ihme-Zentrums und einer Veränderung der Eigentümerstrukturen nach seinen Vorstellungen. Deutlich wird diese Absicht durch einen Auszug im Zwischenbericht Genossenschaftsinitiative des Herrn Mönninghoff, Stand 30.03.2018.

Auszug aus dem Zwischenbericht Genossenschaftsinitiative, Stand 30.03.2018:

„Wenn die oben genannten eigentumsrechtlichen Fragen gelöst werden können oder wenn es durch einen Weiterverkauf der INTOWN-Flächen eine völlig neue Entwicklung gibt, beteiligen wir uns mit einer geeigneten Trägerstruktur des Gesamtkomplexes durch den Ankauf der Kulturetage. Ein Entwicklungsszenario: Ein hannoversches Konsortium von Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbeflächeninteressenten und Geldanlegern kauft das Intown-Eigentum und die Stadt weist die Sockelgeschosse wegen des sonst entstehenden städtebaulichen Notstandes parallel als Sanierungsgebiet aus. Die Revitalisierung des Ihme-Zentrums wird zu einem Leuchtturmprojekt im Rahmen der Kulturhauptstadt.“

Wir brauchen kein Ihme-Zentrum, so wie wir es aus der Vergangenheit kennen.

Wir brauchen auch kein Ihme-Zentrum für die Gegenwart, denn die Gegenwart ist morgen schon Vergangenheit.

Wir brauchen ein Ihme-Zentrum, das die Zukunft in sich trägt.

Jürgen Oppermann – Hannover, 16.04.2018

 

Jürgen Oppermann

(VBR Vorsitzender)

Ihmepassage 10

30449 Hannover

3 Gedanken zu „Stellungnahme zum Mietvertrag zwischen der LHH und der Projekt IZ Hannover GmbH“

  1. Was haben Sie eigentlich je für das Ihme-Zentrum gemacht, Herr Oppermann? Außer das an Ihrem Haus besonders schnell Reparaturen passieren setzen Sie sich überhaupt nicht für die Allgemeinheit ein! Sie sind doch noch nicht einmal Eigentümer!!!“1!

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  2. Dem “ besorgten Eigentümer “ nur so viel :

    Übernehmen Sie bitte , wenn Sie schon so in Sorge ums Ihme Zentrum sind , für 1Jahr z. B. , eine Position im Verwaltungsbeirat, am besten die von Herrn Oppermann, falls Sie gewählt werden sollten …..
    Ich bin der vollsten Überzeugung , und das aus der eigenen Erfahrung als Verwaltungsbeirätin heraus, dass Sie anschließend respektvoll und anerkennend einen völlig anderen Kommentar zum Thema abgeben würden.

    Nur die Eigenschaft des Eigentümers qualifiziert leider nicht , die vielschichtige und komplexe Problematik des Ihme Zentrums besser zu bewältigen , diese Eigenschaft verpflichtet aber zum konstruktiven , objektiven und vor allem fairen Miteinander in der Gemeinschaft.

    Unterstelle Ihnen mal so einfach , unbekannterweise , geringe bis fast nicht vorhandene Kenntnisse des Eigentümer-und Wohnrechts allgemein und Unwissenheit bezüglich der geltenden Bestimmungen betreffend Verwaltung und Wahl des Verwaltungbeirates insbesondere , sonst würden Sie die Position des Verwaltungsbeiratvorsitzenden , Herrn Oppermann , nicht in Frage stellen.

    Dass aber jede kleine EG im Ihme Zentrum für sich unabhängig entscheiden kann nach Abstimmung und Beschlüsse der Eigentümern , welche Investitionen zur Instandhaltung oder Renovierung gemacht werden und eben nicht die Verwaltung oder der Verwaltungsbeirat nach Lust, Laune und eigenem Interesse darüber bestimmen kann , das sollten Sie aber als besorgter Eigentümer hoffentlich wissen.

    Dann hätten Sie eventuell auch weniger unberechtigte Sorgen.

    Und mehr Wertschätzung für die unentgeltliche , unermüdliche und zeitaufwendige Leistung derjenigen , die anstatt sich nur diffus verbal zu sorgen , einfach tun.

    Mona Mercuri
    Verwaltungsbeirätin IZ Wohnen

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