Anfechtungen gegen den Beschluss zu TOP 6 der ETV vom 15. Januar 2020

Anfechtungen gegen den Beschluss zu TOP 6 der ETV vom 15. Januar 2020 - Anfechtungen gegen den Beschluss zu TOP 6 der ETV vom 15. Januar 2020

Anfechtungen gegen den Beschluss zu TOP 6 der ETV vom 15. Januar 2020 – Unser Zeichen: WEG-06032020-ANF

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit separater Post haben wir Sie am 6. März 2020 über die Anfechtungsklagen zu TOP 6 der Eigentümerversammlung vom 15. Januar 2020 informiert. Aus aktuellem Anlass erlaube ich mir, wie folgt auszuführen:

Vorbemerkungen

Auf der Eigentümerversammlung am 15. Januar 2020 hat die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich die Annahme des vorgestellten Vergleichs zu TOP 6 der Tagesordnung angenommen. Gegen diesen Beschluss haben zwei Eigentümer eine Anfechtungsklage erhoben. Somit war der Beschluss nicht bestandskräftig und die Umsetzung des gerichtlichen Vergleichs – betreffend die notwendigen Maßnahmen im Innenbereich des Sockelgeschosses – nicht möglich.

Nach langer Bearbeitungszeit hatte das Amtsgericht Hannover einen Termin für die mündliche Verhandlung am 1. Dezember 2020 angesetzt. Dieser Termin wurde durch das Amtsgericht Hannover im November 2020 auf den 16. Februar 2021 verlegt.

Sachstand

Mittlerweile hatten beide Kläger ihre Klage zurückgenommen. Dies hat zur Folge, dass der Beschluss zu TOP 6 der Eigentümerversammlung nunmehr in Bestandskraft erwachsen ist. Dieser Sachverhalt wurde umgehend der zuständigen Richterin am Amtsgericht Hannover mitgeteilt. Alle am Rechtsstreit beteiligten Parteien haben dem Vergleich schriftlich bei Gericht zugestimmt. Seite heute liegt der protokollierte Vergleich vor und ist somit rechtswirksam.

Ausblick

Als Folge ist festzuhalten, dass es nunmehr rechtlich möglich ist, die notwendigen Instandsetzungsarbeiten im Sockelgeschoss der Liegenschaft durchzuführen. Die Vorgehensweise betreffend die Durchführung ist im gerichtlichen Vergleich geregelt, den ich als Anhang zu dieser E-Mail beifüge. Nunmehr können wir die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen entsprechend des Vergleichsinhaltes durchgeführt werden. An dieser Stelle danke ich dem Verwaltungsbeirat für die zielorientierte und konstruktive Zusammenarbeit.

Wir werden die Eigentümer mit einem gesonderten Schreiben über die aktuelle Entwicklung informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Jaskulski
Geschäftsführer
Immobilienökonom (IRE|BS)

Jürgen Oppermann
Verwaltungsbeiratsvorsitzender

 

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