Stellungnahme zum Vergleich – Beschluss zu TOP 6 – der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover am 15.01.2020

Jürgen Oppermann
Ihmepassage 10
30449 Hannover

Stellungnahme zum Vergleich – Beschluss zu TOP 6 – der außerordentlichen Eigentümerversammlung der Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Hannover am 15.01.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit E-Mail vom 03.03.2021 hat Ihnen der Verwalter mitgeteilt, dass der Vergleich – dessen Annahme die Eigentümergemeinschaft am 15.01.2020 beschlossen hatte – nun rechtswirksam ist. Diese für das Ihme-Zentrum und die Eigentümergemeinschaft positive Nachricht blieb von Ihnen völlig unkommentiert. Man könnte annehmen, dass Sie diesem Vergleich die gleiche Bedeutung beimessen wie jenem berühmten „Sack Reis in China“.

Der Vergleich von 15.01.2020 ist neben der Teilungserklärung die derzeit bedeutsamste und wichtigste Vereinbarung, die die Eigentümergemeinschaft getroffen hat. Der Regelungsinhalt des Vergleichs orientiert sich an der Teilungserklärung sowie an den Regelungen des WEG und entspricht somit ordnungsgemäßer Verwaltung. Sofern sich nicht für jedermann die Regelungen im Vergleich und deren Auswirkungen auf die Zukunft des Ihme-Zentrums erschließen mögen, so ergibt sich daraus in letzter Konsequenz die Frage: „Welche Bedeutung hat der Vergleich vom 15.01.2020 für die Eigentümer*innen im Ihme-Zentrum?“. Diese Frage wurde von Ihnen seit der Annahme des Vergleichs am 15.01.2020 bis heute nicht gestellt.

Aufgrund der Erfahrungen die wir in den letzten zwei Jahrzehnten mit Investoren gemacht haben, geht die große Mehrheit der Raumeigentümer*innen davon aus, dass wir bei einer Insolvenz des Mehrheitseigentümers oder bei Verkauf seiner Raumeinheiten wir wieder einmal mit leeren Händen dastehen. Da der Regelungsinhalt des Vergleichs im Einklang mit der Teilungserklärung steht, sind diese Sorgen unbegründet. Entgegen der sogenannten Umbau- und Revitalisierungsbeschlüsse aus den Jahren 2006 und 2007 ist im Vergleich festgelegt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft Ihme-Zentrum Bauherr und Auftraggeber ist. Damit wird sichergestellt, dass die geplanten Umbau- und Sanierungs-maßnahmen im Sockelbereich entsprechend der Teilungserklärung und dem Regelungsinhalt des Vergleichs durchgeführt werden und somit ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. Eine negative Einflussnahme auf Baufortschritt, Planung etc. wird somit ausgeschlossen.

Mit dem Argument, dass ein erfolgreicher Umbau und eine Revitalisierung nur auf Grundlage einer neuen Teilungserklärung möglich sei, hatte Ihnen die Landesbank Berlin im Jahr 2010 eine neue Teilungserklärung zur Unterzeichnung vorgelegt. In der von der LBB initiierten Teilungserklärung war u. a. festgelegt, dass mehrere tausend m² gemeinschaftlichen Eigentums dem Gewerbe zugeordnet werden, ohne finanziellen Ausgleich für die Eigentümergemeinschaft. Ferner wurde festgelegt, dass sämtliche Raumeigentümer*innen gesamtschuldnerisch haften. Das heißt, die Gruppe der Wohnungseigentümer hätte bei einer eventuellen Insolvenz des Gewerbes deren Kosten übernehmen müssen und eine Flut von Insolvenzen der übrigen Raumeigentümer*innen wäre hier die Folge gewesen. Der Vergleich vom 15.01.2020 schließt ein solches Szenario aus, da hier die entsprechenden Regelungen der Teilungserklärung greifen.

Mit den Investoren Engel, Carlyle und Intown wäre ein solcher Vergleichsabschluss nie möglich gewesen. Diese Investoren verfolgten lediglich ihre eigenen Interessen und das Wohl der Gemeinschaft lag nicht in ihrem Focus. Die Projekt IZ Hannover GmbH (Lars Windhorst) handelt nicht nach Gutsherrenmanier wie die bisherigen Investoren, sondern sieht sich als Mitglied und Partner der Eigentümergemeinschaft. Man bewegte sich mit den Verhandlungspartnern für den geschlossenen Vergleich auf Augenhöhe und nur so war es möglich, diese Vereinbarung in allseitigem Einverständnis auszuhandeln.

Ich habe zwar das Boot mit dem schönen Namen „Vergleich“ zu Wasser gelassen, doch ohne die Unterstützung von Herrn Jaskulski hätten wir das Ziel mit dem Ergebnis Vergleich nie erreicht.

Ich habe bemerkt, dass manche Erfolge die in der Vergangenheit erzielt wurden, von Ihnen relativ uninteressiert und anscheinend von einer Gleichgültigkeit erfüllt, zur Kenntnis genommen wurden. Sei es nun dieser Vergleich vom 15.01.2020, die Sicherung und Weiterführung der Gebäudevielschutzversicherung – deren Wegfall ein Fiasko für die Eigentümergemeinschaft bedeutet hätte, die Erneuerung des Ihmeuferweges – gegen so manchen Widerstand von außen oder die Neuordnung der Heizkostenabrechnung entsprechend den Vorgaben der Heizkostenverordnung. Desinteresse und Gleichgültigkeit sind respektlos gegenüber jenen Menschen, die für die erzielten Ergebnisse verantwortlich sind. Lediglich die Aussage: „Das erzielte Ergebnis ist gut“, wäre als Anerkennung völlig ausreichend gewesen.

Hannover, den 8. März 2021

Jürgen Oppermann
(Verwaltungsbeirat Wohnen)

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