Übernimmt die Stadt Hannover das Ihme-Zentrum?

bernimmt die Stadt Hannover das Ihme Zentrum - Übernimmt die Stadt Hannover das Ihme-Zentrum?

Nichts anderes als das zu ermöglichen forderte ein Antrag der CDU im Bezirksrat Linden-Limmer in der Sitzung vom 8. Mai dieses Jahres [1] Wörtlich hieß es dort:

„Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, für das Ihme-Zentrum eine Satzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für ein besonderes Vorkaufsrecht vorzubereiten und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. “

Was sich im ersten Moment gut anhört ist bei genauerem Hinsehen – wie so oft – ein echter Rohrkrepierer. Da ist erst einmal die handwerklich schlechte Arbeit zu bemängeln. Hat die CDU den Sozialismus für sich entdeckt? So wie es dort beantragt wurde, träfe eine derartige Satzung nicht nur die in den Händen von wechselnden Großeigentümern befindlichen leicht mal in Insolvenz geratenden Gewerbeflächen, den berühmt-berüchtigten 83,5% – Anteil, den momentan wohl ein Unternehmen des Lars Windhorst hält. Nein, es träfe sämtliche Einheiten des Ihme-Zentrums, auch die rund 800 Wohnungen in Privatbesitz. Wer in Zukunft seine Wohnung würde verkaufen wollen, müsste zuerst mit der Stadt Hannover in Verhandlung treten. Ob man da wohl ein marktgerechtes Angebot bekäme?

Zum Glück wird es soweit nicht kommen. Schon vor der Sitzung wurde den Mitgliedern des Stadtbezirksrats mitgeteilt, dass ein derartiger Beschluss nicht rechtskonform sei. In der diesbezüglichen Mitteilung des Justiziariats der Stadt heißt es:

„Der Erlass einer solchen Satzung speziell für das Ihmezentrum wäre rechtswidrig. Gemäß § 25 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 2 BauGB steht den Gemeinden kein Vorkaufsrecht für den Kauf von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und von Erbbaurechten zu. Da es sich beim Ihmezentrum um eine vollständig dem Wohnungseigentumsgesetz unterfallende bauliche Anlage handelt, kann ein gemeindliches Vorkaufsrecht für das Ihmezentrum auch nicht durch eine besondere Satzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB begründet werden. Da eine solche Satzung rechtlich nicht umsetzbar wäre, wäre auch ein auf die Vorbereitung einer solchen Satzung gerichteter Beschluss des Stadtbezirksrates Linden-Limmer nicht rechtskonform. Da für die Aufstellung von Satzungen nach dem BauGB ein Anhörungsrecht der SBR besteht (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG, § 10 Abs. 1 Nr. 2.1 der Hauptsatzung), würde die Verwaltung einen Beschluss im Sinne des Antrags als einen Vorschlag im Sinne des § 94 Abs. 3 S. 2 NKomVG interpretieren, über den das zuständige Gemeindeorgan (hier der Rat) innerhalb von vier Monaten entscheiden muss.“

Den Antragstellern hätte also klar sein müssen, dass dieser Antrag so gar nicht umsetzbar ist. Das hätte auch den Unterstützern des Antrages von Linken und Grünen auffallen sollen, insbesondere, weil es in der Beratung zur Sprache kam. Nichts desto trotz fiel die Abstimmung mit 10 Ja- zu 5-Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen deutlich aus. Denn gerade die Parteien, denen eine gewisse Nähe zum Sozialismus nachgesagt werden kann, scheinen gesehen zu haben, dass die Stadt an sich der Idee nicht abgeneigt ist. Im Prinzip sagt die Stadt, dass sie den Beschluss als Vorschlag sieht, den sie dem Rat der Stadt innerhalb von 4 Monaten zur dortigen Beschlussfassung vorlegt.

Schauen wir also mal in die Glaskugel und gucken, was wohl passieren würde, wenn sich der Rat dem Antrag anschließt und in der Folge einer die Worte des Antrags widerspiegelnden Satzung folgen würde. Theoretisch würden also die Wohnungseigentümer weiter für den Unterhalt ihrer Immobilie zuständig sein, Instandhaltungen bezahlen und Mietverträge vergeben. Nur wenn es um eine Veräußerung der Immobilie ginge, würde sich etwas wie oben genannt verändern. Die Wohnungseigentümer hätten also keinerlei Vorteile aus einer derartigen Regelung.

Interessanter wird es tatsächlich für den Gewerbeteil, der momentan nicht bewirtschaftet wird. Steht dieser zum Verkauf, so könnte die Stadt als erstes zugreifen. Das allerdings hätte sie schon mehrere Male tun können, zum letzten Mal ganz offiziell, als die insolventen Teile für einen Teller voll Äpfeln und Eiern auf dem Markt war. Wir erinnern uns, bevor Intown zugegriffen hat, war das Mindestgebot bei 11 Mio. Euro. Bei einem Jahresetat der Stadt Hannover von 2,5 Mrd. Euro nur die Spitze einer Peanut. Und schon damals wollte sie nicht Eigentümerin werden. Was soll sich daran geändert haben? Denn die Verwaltung weiß sehr wohl, dass minimal weitere 200 Mio. Euro notwendig sind, um die brachliegenden Gewerbeteile wieder belebbar zu machen. Diese Zahl ergibt sich schlicht weg aus der Kreditsumme von 80 Mio. Euro der Landesbank Berlin an den vorherigen Eigentümer aus der Carlyle Group zuzüglich der 120 Mio. Euro, die die Landesbank nicht mehr geben wollte, was Ende 2009 zur Aufgabe des Engagements von Carlyle führte. Wenn man sich nun anguckt, wie die Stadt ihre eigenen Gebäude verfallen lässt, Stichwort Bauamt, IGS Linden oder Fössebad, dann wird man erkennen, dass auch eine Übernahme des Ihme-Zentrums nicht automatisch zu einer Verbesserung der Situation der brachliegenden Flächen führt und sich die Revitalisierung im Zweifelsfall noch länger hinziehen würde, als sie dies ohnehin tut. Denn auch die Stadt Hannover wäre zu nichts mehr verpflichtet, als alle anderen Eigentümer: Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Und das ist zu wenig.

Autor: Thomas Ganskow

[1] https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0802-2019

Schreibe einen Kommentar